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Rentenreform 2014: Rentenbeitrag wird steigen

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Das Kabinett hat das Rentenpaket, das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles geschnürt wurde, abgesegnet. Sobald es auch im Bundestag das Okay erhält, tritt die Rentenreform 2014 mit der „Rente mit 63 ohne Abzüge“ und die „Mütterrente“ ab 1. Juli in Kraft.

Doch was bedeutet diese Rentenreform für den Steuerzahler? Rente mit 63 Jahren klingt für so manchen nach jahrelanger Debatte um Rente mit 67 Jahren für zu schön um wahr zu sein. Was sind also die Kosten für diesen Preis?

Rentensystem in der Kritik

Noch immer wird das deutsche Sozialversicherungssystem als eines der weltweit besten gehandelt und gelobt. Doch wie weit ist es damit wirklich hin? Kritik hagelt es regelmäßig von allen Seiten, vor allem aus dem Land und von den Menschen, die davon betroffen sind.

Mal befinden sich die Krankenkassen unter Beschuss, wie erst vor kurzem, als man feststellte, dass innerhalb nur eines Jahres ein Milliarden-Defizit statt eines Milliarden-Plus über den Kassen schwebt, dann ist es die Arbeitslosenversicherung mit ihrem umstrittenen Hartz-IV und dem heiß diskutierten Arbeitslosengeld. Denn oftmals klingen Gesetzesänderungen in diesem Bereich zwar, als würden sie den Steuersparer nützen, doch oftmals muss er dann doch wieder tief in die Tasche greifen

In den vergangenen Wochen war es wieder vermehrt das Rentensystem, das es schaffte, die Aufmerksamkeit der Kritiker auf sich zu lenken. In Zeiten, in denen das Thema Altersarmut noch immer nicht vom Tisch ist, nicht gerade günstig. Grund dafür ist, dass die Rentenreform bis zum Jahr 2030 ganz 160 Milliarden Euro zusätzlich zu den geplanten Ausgaben kosten wird und somit zum teuersten Projekt der Regierung mutiert, das es je gab.

Rentenreform 2014 auf dem Weg

Wie nun der Focus berichtet, wurde das Gesetz von der Regierung trotz der enormen Kosten verabschiedet und wird bereits zum 1. Juli in Kraft treten. Dies wird dann der Fall sein, wenn der Entwurf auch im Bundestag noch abgesegnet wird, was voraussichtlich geschehen wird, nachdem sich bereits die Regierung deutlich dafür ausgedrückt hat, das Gesetz zu verabschieden.

Das Paket enthält viele Punkte. Und enthält auch viele Punkte, die Anlass zur Kritik bieten. Insbesondere aber, dass der arbeitstätige Steuerzahler langfristig wieder einmal tiefer in die Tasche greifen muss und das ohnehin angeschlagene Rentensystem bald ausgezehrt sein könnte.

Früher in Rente – mit 63 Jahren ohne Abzüge

Eine der Änderungen: Rente mit 63 Jahren. Das sind die Pläne, die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit dieser Rentenreform verfolgt. Dies mag nach vorangegangen Vorstößen wie „Rente mit 67“ zunächst verführerisch klingen, doch hagelt es bereits enorm Kritik.

Sei es nun, dass diese Rentenreform die Rente mit 63 nur denen abschlagsfrei zuspricht, die ganz neu in Rente kommen oder aber insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass das Guthaben der Rentenkasse mehr und mehr schwindet. Noch liegt es laut Deutschem Gewerkschaftsbund bei über 30 Milliarden Euro. 2017 seien davon jedoch nur noch 1,6 Milliarden Euro übrig.

Von Reden macht von sich auch die Erwerbsminderungsrente. Wer hiervon betroffen ist, wird künftig so behandelt, als hätte er statt bis zum 60. Lebensjahr bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Zwei Jahre, die sich in monatlich rund 40 Euro mehr auswirken – und in Gesamtkosten von drei Milliarden Euro allein bis zum Jahr 2020. Natürlich profitieren hier aber erneut nur die Neurentner.

Mütterrente – mehr Geld für Mütter

Kritisch wird es vor allem dann, wenn man nach dem Nutzen der Rentenreform sucht. Profitieren sollen vor allem Mütter aufgrund der Neuregelung bei der Mütterrente.

28 Euro mehr sollen nun auch den Müttern im Westen zugesprochen werden, die ihre Kinder vor dem Jahr 1992 auf die Welt gebracht haben. Damit liegen sie allerdings aber laut heute.de noch immer ein Drittel unter dem Satz der Mütter, die ihre Kinder nach 1992 zur Welt gebracht haben.

Langfristig steigen die Beiträge

Am stärksten kritisiert wird aber vermutlich die Vorgehensweise mit Zuckerbrot und Peitsche. Zwar werden dem Bürger, der in Rente geht, Zugeständnisse gemacht, doch muss natürlich auch das Geld irgendwo herkommen. Da die Reserven der Rentenkassen rapide schrumpfen, wurde die Verminderung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung von 18,9 auf 18,3 Prozent zu Beginn des Jahres 2014 ausgesetzt.

Steuerzahler müssen somit weiterhin mit einem Beitragssatz von 18,9 Prozent leben. Zumindest bis die aktuell geschmiedeten Pläne im Jahr 2019 beziehungsweise im Jahr 2030 greifen, wenn der Beitragssatz auf 19,7 beziehungsweise 22,0 Prozent angehoben wird.


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